I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 2 Nr.2 und Nr.4, 3 Nr.2, 5 Nr.5 und 9 der Satzung. Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge, Aufbaustunden, Ehrenmitgliedschaften, sonstige Gebühren und Umlagen sowie die Pacht.


II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine gemeinnützigen Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. Wir sind als gemeinnütziger Verein berechtigt, für Geld- und Sachspenden Spendenbescheinigungen auszustellen.


III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.04.2010 diese Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung wird in Textform bekannt gemacht und tritt am oben genannten Termin in Kraft. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt und sie ist auch für diese verbindlich.


IV. Beitrag

1. Die Beiträge der Vereinsmitglieder dürfen ausschließlich für die satzungsgemäße Erfüllung der Vereinszwecke verwendet werden.
2. Der Beitrag setzt sich aus folgenden obligatorischen und fakultativen Bestandteilen zusammen:

Jahresbeitrag Sportanglerverein obligatorisch
Beitrag Landesanglerverein M-V e.V. obligatorisch
Aufbaustunden obligatorisch
Angelkarten Landesanglerverband M-V e.V. fakultativ
Angelberechtigung der Landes M-V fakultativ
Fischereiabgabemarke fakultativ

3. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
4. Die Höhe der Beiträge des Vereins wird durch die Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
5. Die Festlegung des Beitrages des Landesanglerverbandes M-V e.V. sowie der Kosten für die Angelberechtigungen obliegen den jeweilig zuständigen Stellen und unterliegen einer unverzüglichen Anpassung, ohne dass es dazu eines Beschlusses der Mitgliederversammlung des Sportanglervereins bedarf. Entsprechende Änderungen werden unverzüglich in Textform bekanntgegeben.
6. Zur Pflege der betreuten Gewässer, des Geländes, der Gebäude, Anlagen und Geräte des Vereins sind alle Mitglieder mit den in der Mitgliederversammlung beschlossenen Leistungen (Aufbaustunden) verpflichtet. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
7. Die Aufbaustunden sind im laufenden Kalenderjahr abzuleisten. Nicht abgeleistete Aufbaustunden im Kalenderjahr werden entsprechend der Gebührenordnung zum Jahresende in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Aufbaustunden ist in Anlage B geregelt.
8. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung oder Stundung des Beitrages des SAV sowie der Zahlungsmodalitäten beziehungsweise der zu leistenden Aufbaustunden
gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise. Der Vorstand hat in Beitragsfällen den Gesamtvorstand und in Aufbaufragen die Mitgliederversammlung über das Ergebnis von Härtefallregelungen sowie über Einzelabsprachen zu informieren.
9. Bei Vereinseintritt ist der quartalsweise anteilige Beitrag des SAV zu zahlen. Gleiches gilt für die zu leistende Aufbaustunden, bei einem Eintritt nach dem 30.09. werden keine
Aufbaustunden fällig. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden automatisch als volljährig ordentliche Mitglieder übernommen, wenn kein schriftlicher Änderungsantrag vorliegt.
10. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die
Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragsleistungen um ein weiteres Jahr.


V. Ehrenmitgliedschaft

1. Die Mitgliederversammlung verleiht durch einfache Mehrheit die Ehrenmitgliedschaft an solche Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Die
Verleihung ist gebunden an stets selbstlosen, aktiven und erfolgreichen Einsatz für den Verein sowie eine mindestens 10-jährige Mitgliedschaft.
2. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung des Beitrages des SAV Voigdehäger See Stralsund e.V. befreit.
3. Die Anzahl der Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende ist auf maximal 3 von Hundert der Mitgliederanzahl begrenzt.


VI. Fördermitglieder

1. Die Beiträge der Fördermitglieder dürfen ausschließlich für die satzungsgemäße Erfüllung der Vereinszwecke verwendet werden.
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Fördermitglieder ist frei festlegbar, entspricht aber mindestens dem Jahresbeitrag des Sportanglervereins entsprechend Anlage A.
3. Für den Vereinseintritt, Austritt und die Fälligkeit gelten die Regelungen ordentlicher Mitglieder entsprechend.
4. Fördermitglieder sind nicht in der Pflicht Aufbaustunden zu leisten.
5. Fördermitglieder haben keine Aufnahmegebühr zu entrichten.


VII. Pacht für Anglerkolonie

1. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Pachtverträge.
2. Die Pacht darf ausschließlich für satzungsgemäße auf die Anglerkolonie bezogene Erfüllung der Vereinszwecke verwendet werden.
3. Die Höhe der Pacht in der Anglerkolonie wird durch die Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit beschlossen und ist in den Pachtverträgen verankert. Für die Festsetzung des Pachtzinses sind lediglich grundstücksbezogene Kosten der Anglerkolonie maßgeblich.
4. Für die Pachtung einer Parzelle in unserer Anglerkolonie muss eine Kaution hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution wird durch die Mitgliederversammlung durch einfache
Mehrheit beschlossen und ist in den Pachtverträgen verankert. Die Kaution ist nicht verzinslich.
5. Die Höhe der Pacht und Kaution ergibt sich aus der Anlage C zu dieser Beitragsordnung.
6. Die Kaution ist innerhalb von 4 Wochen nach Anzeige des Pächterwechsels vom Erwerber einzuzahlen. Dem abgebenden Pächter ist Zug um Zug sein Anteil auszukehren, gleiches gilt für die zurzeit gültig abgeschlossenen Darlehensverträge.
7. In dem Fall, dass ein Pächter die Parzelle nicht verkauft bekommt und sie kostenlos an den Verein zurückgibt, muss der Verein ihm innerhalb von 3 Monaten sein Darlehen/Kaution zurückerstatten.
8. Die Abtretung oder Verpfändung der Darlehen oder Kautionen an Dritte ist unzulässig.


VIII. Umlagen und Gebühren

1. Umlagen dürfen nur zweckgebunden festgelegt werden.
2. Die Höhe und der Zeitraum von Umlagen und Gebühren werden durch den Gesamtvorstand beschlossen.
3. Die Höhe der einzelnen Gebühren ergibt sich aus der Anlage D zu dieser Beitragsordnung.


IX. Regelungen

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Schatzmeister mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
2. Die Angler der Anglerkolonie sind verpflichtet die Zählerstände am vom Schatzmeister festgesetzten Termin schriftlich bekanntzugeben. Bei verschuldeter Nichtabgabe erfolgt
eine Schätzung.
3. Die Vereinsmitglieder werden über den fälligen Betrag per Rechnung informiert, die Ausgabe der Rechnung erfolgt am vom Schatzmeister festgesetzten Termin. Die Zustellung der Rechnung per Post geht zu Lasten des Mitgliedes.
4. Vereinsbeiträge, Pacht sowie Umlagen und Gebühren werden bis zum 15.12. eines jeden Jahres für das Folgejahr über das Bankeinzugsverfahren abgebucht, die Beiträge sind somit im Voraus zu entrichten. Diese sind bei Rückbuchungen einschließlich der angefallenen Kosten bis zum 30.03. des laufenden Jahres fällig.
5. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen (Rechnungszahler, Barzahler), zahlen ihren Mitgliedsbeitrag unaufgefordert bis zum 15.12. eines jeden Jahres für das Folgejahr auf das nachstehend genannte Konto des Vereins oder nach Absprache mit dem Schatzmeister bar am angegebenen Kassierungstermin.
6. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Buchungseingang auf dem Vereinskonto. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt das Mitglied automatisch in Verzug und dieses führt neben dem Erheben von Mahngebühren zum zeitweiligen Verlust des Stimmrechts. Die Höhe der Mahngebühren ergibt sich aus Anlage E.
7. Alle Zahlungen an den Verein sind auf das Konto des Vereins zu zahlen.
Die Bankverbindung lautet:
Sparkasse Vorpommern, Konto 100069380, Bankleitzahl 150 505 00
8. Die Ausgabe der Marken erfolgt am vom Schatzmeister festgesetzten Termin.


X. Erstattung und Entschädigungen

1. Mitglieder des Gesamtvorstandes und für den Verein in sonstiger Weise ehrenamtlich Tätige erhalten im Voraus beantragte Aufwendungen und Auslagen für den Verein auf Nachweis erstattet, insoweit diese durch den Gesamtvorstand angewiesen wurden.
2. Die Entschädigung von Zeit- und Arbeitsaufwand wird in der Geschäftsordnung des Gesamtvorstandes geregelt.


XI. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

1. Soweit diese Beitragsordnung, die Satzung oder sonstige Ordnungen des Vereins in einzelnen Beitragsangelegenheiten keine Regelung enthält, trifft der Gesamtvorstand die erforderlichen Entscheidungen.
2. Sollten Teile dieser Beitragsordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Beitragsordnung. Sie bleiben weiterhin gültig.
3. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend durch den Gesamtvorstand auszulegen.
4. Enthält diese Beitragsordnung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Ordnung rechtsunwirksam werden, ist die Beitragsordnung auf der nächsten beschlussfähigen Mitgliederversammlung nach Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit entsprechend zu ändern.

 

Anlage A – Beitrag
Jahresbeitrag Sportanglerverein Voigdehäger See Stralsund e.V.

Kinder bis 14 Jahre beitragsfrei
Jugendliche 14 – 18 Jahre 12,00€
Erwachsene   36,00€
Familien – ab 2 Personen 10 % Rabatt auf die Summe der
Jahresbeiträge des SAV
 
*Stand: 11.04.2010

 

Beitrag des Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Erwachsene   22,00€
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 7,00€
*Stand: 01.01.2020

 

Angelkarte des Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Erwachsene   52,00€
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 8,00€
*Stand: 01.01.2020

Vergünstigungen und Vorteile durch Landesanglerverband M-V e.V.

Mit dem Beitrag beim LAV M-V e.V. sind die Mitglieder bei allen Tätigkeiten, die dem Satzungszweck zugeordnet werden können, unfallversichert (bei Invalidität ab 20% und im Fall des Todes).
Im Beitrag ist ebenfalls eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten enthalten.
Mitglieder können eine Kasko- und Haftpflichtversicherung für Boote zu Rahmenvertragskonditionen abschließen.
Mit der Angelkarte können ca. 25.000 ha Gewässerfläche in ganz M-V beangelt werden, davon auch 18.000 ha Gewässerfläche der Berufsfischerei. Alle Gewässer stehen zusammengefasst im Gewässerverzeichnis.
Erhalt von kostengünstigen Jahresaustauschangelkarten von anderen Verbänden, Erhalt der kostenlosen Jahresangelberechtigung für die Pachtgewässer des DAV M-V e.V. Weitere Leistungen siehe lav-mv.de

Jahresangelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V

Erwachsene   30,00€
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 10,00€
behinderte Personen §7 (7) LFischG 10,00€
Fischereiabgabemarke § 2 Abs. 1 FSchVO 10,00€
*Stand: 27.09.2013

Anlage B – Aufbaustunden

Zu leistende Stunden pro Mitglied und Jahr

Kinder bis 14 Jahre im Rahmen des Kindersports 1 Stunde
Jugendliche 14 - 18 Jahre 5 Stunde
Landangler   5 Stunden
Bootsangler, Bootsbesitzer   10 Stunden
Angler der Anglerkolonie je Parzelle 15 Stunden
Frauen**   0 Stunden
Gesamtvorstand Ableistung der Stunden im Rahmen der Vostandsarbeit
Rechnungsprüfer Anrechnung von 10 Stunden Prüfungsaufwand im Jahr
*Stand: 01.04.2010 ** außer Anglerinnen/Pächterinnen der Anglerkolonie

Anlage C – Pacht und Kaution

Pacht in der Anglerkolonie je Quadratmeter  
  im Jahr 2015 0,08€
  im Jahr 2016 0,16€
  im Jahr 2017 ff. 0,24€
Kaution einmalig 1.000,00€
*Stand: 17.05.2015

Anlage D – Umlagen und Gebühren

Aufnahmegebühr Erwachsene   10,00€
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr   kostenfrei
Mitgliedsbuch des DAFV     2,50€
Aufbaustunden nicht abgeleistete Stunde im Kalenderjahr   15,00€
fernbleiben von angemeldeten Aufbaustunden ohne Abmeldung   15,00€
Parzellen- und
Schuppenumschreibung
für Mitglieder   15,00€
Schuppengebühr pro Jahr   5,00€
Torschlüssel der Anlage     20,00€
Energie Umlage je angeschlossenen Zähler   5,00€
je verbrauchter kW/h   0,32€
(70% der letzten Energieabrechnung als Vorauszahlung für das kommende Kalenderjahr)
Wasser Umlage je angeschlossenen Zähler   5,00€
je verbrauchtem m³   2,00€
Sportlerheim Mitglieder (24h)   30,00€
Nicht-Mitglieder (24h)   70,00€
Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution von 100,00 € zu hinterlegen.
Sportlerheim und Toiletten sind vom jeweiligen Mieter in sauberem Zustand zu übergeben.
Sportlerunterkunft Zimmer pro Tag   20,00€
Strom je kW/h   0,35€
Veranstaltungen Eintritt Sommerfest – Mitglied inklusive nicht volljährige Kinder   kostenlos
Eintritt Sommerfest – Gast (volljährig)   2,50€
Duschgeld für Mitglieder   2,00€
Seeboot für Mitglieder (nach Absprache)   3,00€
für Nicht-Mitglieder (nach Absprache)   10,00€
Sundboot für Mitglieder mit Motornutzung (12h)
(nach Absprache, Vertrag und Einweisung)
  10,00€
Verlust der Schlüssel   100,00€
Bootsliegeplatz einmalig   100,00€
pro Jahr   10,00€
Ausleihgebühren Mischer (Tag / ohne Strom)   2,00€
Kreissäge (Tag / ohne Strom)   2,00€
Multicar (Tag / ohne Diesel)
(nur mit eingewiesenem Fahrer)
  10,00€
Schweißtrafo (Tag / ohne Strom)   2,00€
Bootstrailer (Tag)   10,00€
Zustellung von Rechnungen per Post   3,00€
Offene Wasserleitung am Tag des Wasseranstellens   25,00€
Entfernung von Booten von vereinsöffentlichen Flächen   30,00€
Instandhaltungsumlage für Elektro- und Wasserleitung
zur Rücklagenbildung je Parzelle p.a.
  50,00€
*Stand: 01.12.2017

Anlage E – Mahnwesen

Für die Dauer des Zahlungsverzuges verliert das Mitglied seine Stimmrechte in der Mitgliederversammlung.
Mahngebühren und Kosten für eine Rückbuchung erhöhen den fälligen Beitrag.

Erinnerung an die Beitragszahlung 3,00€
1. Mahnung 3,00€
2. und letzte Mahnung 5,00€
bei gerichtlichen Mahnbescheiden alle zusätzlichen Kosten
*Stand: 11.04.2010

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